

Wir holen Ihre zu Unrecht bezahlten Fondsgebühren zurück. Besonders aussichtsreich sind Fonds, die Sie vor 2018 erworben haben – das gilt auch für bereits verkaufte Anteile.
„Milliardensumme … zu Unrecht kassiert“– nachzulesen in „Die Presse“
In Österreich sind fast 200 Milliarden Euro in Fonds veranlagt, doch viele Anleger wissen nichts von den versteckten Nebenkosten. Ein Großteil davon sind sogenannte „Kick-back-Zahlungen“.
Das sind Rückvergütungen, die Banken für den Vertrieb von Fonds erhalten – finanziert direkt aus Ihrem investierten Kapital, oft ohne Ihr Wissen.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Anlagesumme von 250.000 Euro und durchschnittlich 0,6 % Kickbacks pro Jahr summieren sich diese versteckten Gebühren über 25 Jahre auf rund 37.500 Euro. Geld, das eigentlich Ihnen zusteht!
Der Gedanke an einen Rechtsstreit mit der eigenen Bank hält viele davon ab, ihr Recht einzufordern. Genau deshalb gibt es Aequitas. Wir nehmen Ihnen das Risiko und die Komplexität des Prozesses vollständig ab.
Wir übernehmen zu 100 % das Kostenrisiko. Aequitas finanziert den gesamten Prozess und übernimmt alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Für Sie bedeutet das: Sie kämpfen für Ihr Recht, ohne auch nur einen Cent eigenes Geld zu riskieren. Nur im absoluten Erfolgsfall – also wenn Sie Geld zurückerhalten – erhalten wir einen vorab vereinbarten Anteil der Summe.
Wir unterstützen Sie über die Finanzierung hinaus. Das Zusammentragen von Depotauszügen ist oft mühsam. Unser Team hilft Ihnen daher aktiv dabei, alle notwendigen Dokumente für die optimale Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beschaffen und aufzubereiten.
Sie erhalten Zugang zu spezialisierten Top-Anwälten. Wir arbeiten mit einem Netzwerk aus Partneranwälten, die auf Bankenrecht spezialisiert und im Kampf gegen große Finanzinstitute erprobt sind. Sie setzen Ihre Ansprüche schlagkräftig für Sie durch.

Sehen Sie sich unser Video an.
Wenn Sie bis zum 31. Dezember 2017 in ein Fondsprodukt investiert haben, könnten Sie anspruchsberechtigt sein – selbst bei bereits verkauften oder aufgelösten Fonds. Der erste Schritt ist einfach und für Sie vollkommen unverbindlich.
Melden Sie sich jetzt unverbindlich an – wir begleiten Sie persönlich durch die nächsten Schritte.
Nach Ihrer Anmeldung nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, erfassen gemeinsam die relevanten Informationen und prüfen sorgfältig, ob eine Finanzierung Ihres Falls möglich ist.