Die häufigsten Fragen zu unserem Service.

Versteckte Kick-backs in Fonds.
Was sind versteckte Kick-backs in Fonds? +

Versteckte Kick-backs sind Provisionen, die Banken von Fondsgesellschaften erhalten – ohne ihre Kunden darüber zu informieren. Diese Zahlungen erfolgen sowohl beim Abschluss der Produkte als auch jährlich, solange die Wertpapiere im Depot bleiben.

Sind diese Kick-backs überhaupt zulässig? +

Nein. Provisionen sind nur dann rechtmäßig, wenn sie mit den Kunden klar vereinbart wurden. Fehlt diese Vereinbarung, müssen die vereinnahmten Kick-backs an die Kunden zurückgezahlt werden.

Gibt es Unterschiede in der Handhabung von Kick-backs zwischen verschiedenen Arten von Finanzinstituten? +

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Praxis der Kick-back-Zahlungen bei vielen verschiedenen Finanzinstituten üblich war und ist. Das Kernproblem ist dabei meist die mangelnde Transparenz gegenüber den Kunden

Sind bestimmte Anlageklassen oder -strategien häufiger betroffen? +

Alle Kunden mit Wertpapierdepots, die nicht ausschließlich aus Einzeltiteln wie Einzelaktien bestehen, sind in der Regel betroffen.

Um welche Summen geht es bei den Kick-backs konkret? +

Die jährlichen Kick-back-Zahlungen liegen häufig zwischen 0,4 % und 0,8 % des von Ihnen investierten Betrags – manchmal sogar darüber. Was zunächst nach wenig klingt, summiert sich über die Jahre zu erheblichen Summen.

Habe ich wirklich eine Chance, mein Geld zurückzubekommen? +

Nach Einschätzung der mit uns kooperierenden, spezialisierten Rechtsanwälte ist die Rechtslage bezüglich unrechtmäßig einbehaltener Kick-backs oft sehr positiv für Anleger. Aequitas ermöglicht es Ihnen, Ihre Ansprüche durch diese erfahrenen Anwälte prüfen und ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen zu lassen.

Gibt es Präzedenzfälle in Österreich, bei denen Kunden erfolgreich Kick-backs zurückgefordert haben? +

Unsere Anwältinnen und Anwälte konnten für einige Bankkunden schon Erfolge erzielen.

Kann ich ohne Anwalt oder Klage mein Geld zurückfordern? +

Ohne Druck zahlen Banken erfahrungsgemäß nicht.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen? +

Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Sie können also rückwirkend unrechtmäßig einbehaltene Gebühren zurückfordern.

Was genau bedeutet Prozessfinanzierung durch Aequitas? +

Aequitas übernimmt die vollständige Finanzierung der Kosten, die für die anwaltliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche entstehen. Das umfasst alle Anwalts-, Gerichts- und sonstigen Verfahrenskosten. So können Sie spezialisierte Rechtsanwälte mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen beauftragen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen oder Vorleistungen erbringen zu müssen

Welche Kosten kommen bei der Prozessfinanzierung auf mich zu? +

Für Sie entstehen zu keinem Zeitpunkt Kosten – weder im Voraus noch während des Verfahrens. Aequitas finanziert sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Nur wenn die von uns beauftragten Rechtsanwälte erfolgreich Ihr Geld zurückfordern, erhält Aequitas die vereinbarte Erfolgsprovision von 35 % der erzielten Summe. Scheitert die Rückforderung, tragen wir alle Kosten.

Kann ich Ansprüche geltend machen, wenn ich den Fonds verkauft habe oder dieser bereits aufgelöst wurde? +

Ja, das ist in der Regel möglich. Entscheidend ist, dass die ursprüngliche Investition vor 2018 erfolgte, unabhängig vom aktuellen Status des Fonds.